Examensstipendien für Studienabschlüsse Staatsexamen, Bachelor und Master:
Die Stiftung fördert Studierende durch die Finanzierung von maximal vier Examenssemestern, soweit diese aufgrund ihres sozialen Umfeldes und/oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit unter ihrer Herkunft zu leiden haben (Diskriminierung). Außerdem muss der Abschluss des Examens aufgrund fehlender Mittel gefährdet (finanzielle Bedürftigkeit) und das bisherige Studium zielstrebig mit guten Leistungen bestritten worden sein (Förderungswürdigkeit).
Zweitstudien werden nur in Ausnahmefällen gefördert. Stipendien sind grundsätzlich nur möglich, wenn die Regelstudienzeit nicht um mehr als
50% bis zum Ablegen des Examens überschritten wird.
Stipendien für Masterstudiengänge können im Einzelfall auch nach einer Erstförderung zum Bachelor gewährt werden.
Ein Stipendiumsantrag für ein Auslandsstudium ist nicht möglich. Voraussetzung für ein Stipendium ist eine Immatrikulation in Deutschland.
Begabten-/Promotionsstipendien:
Die Stiftung vergibt in besonderen Fällen Stipendien an begabte Jugendliche und junge Erwachsene, insbesondere im Rahmen einer Promotion für maximal sechs Semester, soweit deren finanzielle Mittel eine entsprechende Ausbildung nicht zulassen. Hierbei werden 50% der Mittel grundsätzlich als unverzinsliches Darlehen gewährt.
Bei einem Begabten-/Promotionsstipendium werden 50% der Mittel grundsätzlich als unverzinsliches Darlehen gewährt. Das Darlehen ist beginnend mit dem achtundvierzigsten Monat nach der Beendigung der Fördermaßnahme in vier gleichen Raten zurückzuzahlen:
- 1⁄4 nach 48 Monaten
- 1⁄4 nach 60 Monaten
- 1⁄4 nach 72 Monaten
- 1⁄4 nach 84 Monaten.