A) Bachelor, Master, Diplom und Staatsexamen:
Die Stiftung fördert Studierende durch die Finanzierung von maximal sechs Semestern, soweit diese
- mit schwierigen Startbedingungen konfrontiert oder aufgrund ihrer Herkunft benachteiligt sind (Benachteiligung),
- ihr bisheriges Studium zielstrebig und mit guten Leistungen bestritten haben (Förderungswürdigkeit),
- der Abschluss ihres Studiums aufgrund fehlender finanzieller Mittel gefährdet erscheint (finanzielle Bedürftigkeit) und
- die deutschen Sprachkenntnisse auf B1-Niveau nachweisen.
Hinweis für Studierende im Bachelor: Das Stipendium im Bachelorstudiengang wird erst ab dem 2. Fachsemester vergeben. Bewerben können sich daher nur Studierende, die das 1. Fachsemester bereits abgeschlossen haben oder sich im Übergang ins 2. Fachsemester befinden.
Zweitstudien werden nur in Ausnahmefällen gefördert. Stipendien sind grundsätzlich nur möglich, wenn die Regelstudienzeit nicht um mehr als
50% bis zum Ablegen des Examens überschritten wird.
B) Promotion: Die Stiftung vergibt Stipendien für eine Promotion für maximal sechs Semester.
C) Schülerstipendien
Insbesondere an junge Menschen ab 16 Jahren zum Erlangen der (Fach-)Hochschulreife.
D) Ausbildungsplatzstipendien
Insbesondere an junge Menschen, die einen anerkannten Ausbildungsberuf erlernen.
Ein Stipendiumsantrag für ein Auslandsstudium ist nicht möglich. Voraussetzung für ein Stipendium ist eine Immatrikulation in Deutschland