A) Bachelor, Master, Diplom und Staatsexamen:
Die Stiftung fördert Studierende durch die Finanzierung von maximal sechs Semestern, soweit diese
- mit schwierigen Startbedingungen konfrontiert oder aufgrund ihrer Herkunft benachteiligt sind (Benachteiligung),
- ihr bisheriges Studium zielstrebig und mit guten Leistungen bestritten haben (Förderungswürdigkeit),
- der Abschluss ihres Studiums aufgrund fehlender finanzieller Mittel gefährdet erscheint (finanzielle Bedürftigkeit) und
- die deutschen Sprachkenntnisse auf B1-Niveau nachweisen.
Zweitstudien werden nur in Ausnahmefällen gefördert. Stipendien sind grundsätzlich nur möglich, wenn die Regelstudienzeit nicht um mehr als
50% bis zum Ablegen des Examens überschritten wird.
B) Promotion: Die Stiftung vergibt Stipendien für eine Promotion für maximal sechs Semester.
In diesem Fall werden 50% der Mittel als unverzinsliches Darlehen gewährt. Das Darlehen ist beginnend mit dem achtundvierzigsten Monat nach der Beendigung der Fördermaßnahme in vier gleichen Raten zurückzuzahlen; d.h. ¼ nach 48 Monaten, ¼ nach 60 Monaten, ¼ nach 72 Monaten und ¼ nach 84 Monaten.
C) Schülerstipendien
Insbesondere an junge Menschen ab 16 Jahren zum Erlangen der (Fach-)Hochschulreife.
D) Ausbildungsplatzstipendien
Insbesondere an junge Menschen, die einen anerkannten Ausbildungsberuf erlernen.
Ein Stipendiumsantrag für ein Auslandsstudium ist nicht möglich. Voraussetzung für ein Stipendium ist eine Immatrikulation in Deutschland